Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, ausgefertigt und verkündet am 23. Mai 1949, fordert: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Wie weit unsere gesellschaftliche Realität heute, über 70 Jahre später, von diesem Anspruch, oder besser: diesem Gebot entfernt ist, belegt die aktuelle Bildungsstatistik der Bundesrepublik: Im Schuljahr 2019/2020 beträgt der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an deutschen Gymnasien lediglich fünf Prozent, obwohl inzwischen so gut wie ein Viertel – 25 Prozent! – der deutschen Bevölkerung einen Migrationshintergrund hat. Ganz offensichtlich wird hier eine Gruppe aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt und eine andere bevorzugt. Nur einer von etlichen Belegen dafür, dass Bildungschancen für junge Menschen sehr ungleich verteilt sind, und damit auch ihre Chancen auf zukünftige gesellschaftliche Teilhabe.
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Jährliche Fachkräftebegegnungen für Tanzvermittelnde aus Griechenland und Deutschland
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Das ganz besondere Lese-Event für kleine und große Bücherwürmer aus dem Kiez!
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